Unfälle
Begutachtungen für private Unfallversicherungen – Haftpflichtversicherungen – Privatgutachten

Unfall- und Haftpflichtversicherer, Anwälte und Geschädigte benötigen fachärztliche gutachtliche Äußerungen zu Dauerschäden nach erlittenen Unfällen. Bei der Wertung der unfallbedingten Schäden ist eine Würdigung des Unfallherganges und die Einbeziehung vorbestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen notwendig. Die Begutachtung erfolgt durch eine körperliche Untersuchung. Notwendige apparative Untersuchungen werden durch uns kurzfristig veranlasst. Die Behandlungsunterlagen sind durch den Auftraggeber und den Versicherungsnehmer/zu Begutachtenden zur Verfügung zu stellen. Um unnötige und kostenintensive Doppeluntersuchungen zu vermeiden, benötigen wir auch die aktuellsten Untersuchungsbefunde.

Wir führen Begutachtungen in den Fachgebieten Chirurgie/Unfallchirurgie/Orthopädie, Kiefer-Mund-Gesichtschirurgie, Neurologie (einschließlich elektrophysiologischer Messungen), Anästhesie/Schmerzmedizin, Lungen- und Bronchialheilkunde (mit Funktionsdiagnostik), Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Radiologie, Urologie und Innere Medizin/Kardiologie (inklusive Sonografie und Funktionsdiagnostik) durch. Der Auftraggeber erhält bei komplexen Fragestellungen ein Gesamtgutachten, einschließlich Foto- und Röntgendokumentation sowie Messprotokollen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.