Verkehrsmedizin

Fachärztliche Begutachtung der Fahrtauglichkeit

Straßenverkehrszulassungsbehörden benötigen gutachtliche Äußerungen zu Fragen der Fahrtauglichkeit von Führerscheinbewerbern oder -inhabern.

Wir führen ärztliche und augenärztliche Untersuchungen von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung durch.

Das beinhaltet auch alle erforderlichen Nach- und Folgeuntersuchungen sowie ärztliche und augenärztliche Untersuchungen und Stellungnahmen zum Wiedererlangen der Fahrerlaubnis.

FimeB - fachärztliche Begutachtung in Hoyerswerda

Es erfolgen keine Stellungnahmen zu psychologischen oder psychiatrischen Fragestellungen.
Der Bereich der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), die zum Beispiel durch den TÜV oder die DEKRA durchgeführt werden, wird dabei nicht berührt.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten sind vom Führerscheinbewerber oder -inhaber selbst zu tragen. Das beinhaltet auch alle erforderlichen Nach- und Folgeuntersuchungen sowie ärztliche und augenärztliche Untersuchungen und Stellungnahmen zum Wiedererlangen der Fahrerlaubnis.

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